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Anmeldung

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann sind es vier Schritte bis zum Platz. Der erste dauert zehn Minuten, der letzte kann leider dauern — zehn Plätze werden selten frei.

Anmeldeschein ausfüllen

Der unverbindliche Anmeldeschein ist eine Seite lang. Sie bekommen ihn in der Einrichtung oder laden ihn hier herunter.

Anmeldeschein (PDF)

Bei Web‑Kita vormerken

Krippenplätze in Hannover werden über das städtische Portal Web-Kita verwaltet. Geben Sie uns dort als Wunscheinrichtung an — sonst sehen wir Ihre Anfrage möglicherweise gar nicht.

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Vorbeikommen

Ausgefüllte Anmeldungen nehmen wir montags bis freitags zwischen 8.00 und 9.00 Uhr entgegen. Sie sehen dann gleich die Räume — und wir sehen Sie.

Platz und Mitgliedschaft

Wird ein Platz frei, melden wir uns. Zur Aufnahme gehören der Betreuungsvertrag und die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ob Sie zusätzlich Mitglied im Verein werden, entscheiden Sie selbst.

Alle Formulare

Platzvergabe der Stadt

Web‑Kita Hannover

Die Landeshauptstadt Hannover koordiniert die Vergabe von Betreuungsplätzen über das Portal Web-Kita. Dort hinterlegen Sie den Betreuungsbedarf Ihres Kindes und wählen Wunscheinrichtungen aus. Ihre Anmeldung bei uns ersetzt diesen Schritt nicht — bitte machen Sie beides.

Zu Web‑Kita

Was es kostet

Das Betreuungsentgelt richtet sich nach Ihrem Einkommen.

Die Staffelung legt nicht der Verein fest, sondern die Landeshauptstadt Hannover. Bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.949 Euro zahlen Sie kein Betreuungsentgelt. Unabhängig davon kommen Essengeld und ein zusätzliches Essensgeld des Vereins dazu — beides steht unter der Tabelle.

Krippe / Krabbelstube — Monatsbetrag für das erste Kind in Euro, Stand 1. August 2022
Monatliches Nettoeinkommen Ganztags ¾‑Betreuung Halbtags mit Essen Halbtags ohne Essen
bis 1.949 €0000
1.950 – 2.105 €20131210
2.106 – 2.255 €70474335
2.256 – 2.435 €120807460
2.436 – 2.615 €17011410585
2.616 – 2.900 €220147136110
2.901 – 3.200 €270181167135
3.201 – 3.500 €320214198160
3.501 – 4.000 €350235217175
4.001 – 6.000 €380255236190
über 6.000 €480322300240

Für das zweitälteste gleichzeitig betreute Kind gilt das halbe Entgelt, für jedes weitere kein Entgelt. Ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, ist bis zur Einschulung kein Betreuungsentgelt zu zahlen. Ohne Einkommensnachweis wird die höchste Stufe angesetzt. Maßgeblich ist die Entgeltregelung der Landeshauptstadt Hannover in der jeweils geltenden Fassung.

Essengeld der Stadt
30 €Monatlich, nur für das älteste gleichzeitig betreute Kind.
Essensgeld des Vereins
50 €Monatlich. Für ein zweites Geschwisterkind sind es 30 Euro.
Zusammen
80 €Für ein Kind, zusätzlich zum einkommensabhängigen Betreuungsentgelt.

Was im Essensgeld steckt

Zwei Beträge kommen zum Betreuungsentgelt dazu. Das Essengeld der Landeshauptstadt deckt das Mittagessen; es wird nur für das älteste betreute Kind erhoben und kann in Härtefällen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.

Das zusätzliche Essensgeld des Vereins deckt die übrige Verpflegung und anteilig das, was im Alltag dazugehört — darunter die wöchentliche musikalische Früherziehung. Werden zwei Kinder eines Haushalts gleichzeitig betreut, zahlen Sie für das zweite 30 statt 50 Euro.

Beide Beträge entfallen ab dem Monat, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird — wie das Betreuungsentgelt auch.

Wann Sie gar nichts zahlen

Kein Betreuungsentgelt fällt an, wenn Sie oder Ihr Kind Leistungen nach SGB II, dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen.

Das zusätzliche Essensgeld des Vereins ist davon nicht automatisch erfasst. Haben Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, rechnen wir es damit ab — dafür brauchen wir die Bewilligungsbescheide laufend und unaufgefordert. Rückwirkend geht das leider nicht.

Entgeltregelung und Tabelle herunterladen

Praktikum und Ausbildung

Wir freuen uns über jede Anfrage — müssen aber absagen: Die Einrichtung darf keine Praktika anbieten und nicht ausbilden. Bitte sehen Sie von Bewerbungen um Praktikums- oder Ausbildungsplätze ab.

Das ist keine Frage des guten Willens, sondern der Voraussetzungen, die eine Ausbildungs- und Praktikumsstelle erfüllen muss. Wir bitten um Verständnis.