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Start · Elternverein

Elternverein

Wir haben keinen Träger. Wir sind der Träger.

Die kleinen Sternchen sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Eingetragen beim Amtsgericht Hannover unter VR 200347.

Hände unterschiedlicher Größe liegen übereinander

Was das im Alltag bedeutet

Träger der Kindertagesstätte ist der Verein — kein Unternehmen, keine Kirche, keine Kommune. Entscheidungen über die Einrichtung fallen deshalb in der Mitgliederversammlung und im Vorstand, also bei Menschen, die selbst mit dieser Kita zu tun haben.

Eltern können Mitglied werden, müssen es aber nicht. Die Aufnahme Ihres Kindes ist davon unabhängig, und zu einem Eintritt drängt Sie bei uns niemand. Wer mitmacht, tut das freiwillig — und hat dann in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

Der Verein finanziert sich über die städtische Förderung, die Betreuungsentgelte und die Beiträge seiner Mitglieder. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig: Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden, Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.

  • Die Mitgliedschaft ist freiwillig — ein Betreuungsplatz hängt nicht daran
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und entscheidet über Satzungsänderungen
  • Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag
  • Austritt mit schriftlicher Kündigung, drei Monate vor Quartalsende

Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet der Vorstand: vorstand@diekleinensternchen.de

Beitrittserklärung, freiwillig (PDF)

Mitmachen

Drei Wege, sich einzubringen — wenn Sie möchten.

Es gibt keine Dienstpläne für Eltern und keine Pflichtstunden. Wer sich einbringen will, findet hier Anknüpfungspunkte.

Feste im Haus

Bei Festen und Aktionen in der Einrichtung sind helfende Hände willkommen. Ausflüge macht das Team allein — dabei begleiten uns keine Eltern.

Mitgliederversammlung

Sie nimmt den Jahresbericht entgegen, entlastet und wählt den Vorstand und entscheidet über die Satzung. Ihre Stimme zählt hier wirklich.

Vorstandsarbeit

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und wird aus der Mitgliedschaft gewählt. Kandidieren kann, wer möchte.

Vereinssatzung

Die Satzung im Wortlaut.

Beschlossen am 28. Oktober 2006. Aufklappen, um den jeweiligen Paragrafen zu lesen.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
  • Der Verein trägt den Namen „Die kleinen Sternchen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e. V.
  • Der Verein hat seinen Sitz in der Loccumer Straße 7A in 30519 Hannover.
  • Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die theoretische und praktische Förderung pädagogischer Arbeit mit Kindern. Hierzu soll eine Krippengruppe errichtet und unterhalten werden.

§ 3 Gemeinnützigkeit
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  • Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
  • Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck und die Arbeit des Vereins bejahen und fördern.
  • Jedes Mitglied hat den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mit dem Tod, bei juristischen Personen mit der Auflösung, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt ist nur mit schriftlicher Kündigung drei Monate vor Quartalsende möglich. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn der Fortbestand der Mitgliedschaft das Vereinsinteresse ernstlich gefährden würde; vorher ist ihm innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Austritt oder Ausschluss berühren nicht die Verpflichtung zur Zahlung des laufenden Mitgliedsbeitrags für das Austrittsjahr.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich zuständig für:

  • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag und die Auflösung des Vereins

Die vollständige Satzung mit allen Paragrafen liegt in der Einrichtung aus und wird Ihnen auf Wunsch ausgehändigt. Maßgeblich ist immer die beim Amtsgericht Hannover hinterlegte Fassung.